Häufig gestellte Fragen im FSJ

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen im FSJ:

 

 

Du kannst dein FSJ prinzipiell jederzeit beginnen. Den genauen Termin (meist der 1. oder der 15. eines Monats) kannst du mit deiner Einsatzstelle abstimmen.

Ein FSJ dauert in der Regel zwölf Monate, aber auch sechs, 18 und in Ausnahmefällen sind sogar 24 Monate möglich.

Eine Seminarwoche dauert  immer von Montag bis Freitag und ein Seminartag dauert in der Regel von 08.30h – 16.30h.

Ungefähr alle zwei Monate findet eine Seminarwoche in deiner Seminargruppe statt. Es gibt ein Einführungsseminar, drei Zwischenseminare und ein Abschlussseminar. Für die Zwischenseminare wählt ihr als Seminargruppe die Themen selbst aus und bereitet diese auch vor. Die Seminare sind bunt, abwechslungsreich, spannend und natürlich lustig. Für viele FSJler*innen sind sie der Höhepunkt ihres Dienstes.

Ja, bei Seminaren besteht eine Anwesenheitspflicht und sie gelten als Dienstzeit. Der Gesetzgeber schreibt für einen zwölfmonatigen Einsatz mind. 25 Seminartage vor. Diese werden in der Regel in 5 Bildungswochen à 5 Tage abgehalten.  Bei einem sechsmonatigen FSJ benötigst du 15 Bildungstage. Verlängerst du dein FSJ musst du pro verlängerten Monat an einen Bildungstag zusätzlich teilnehmen.

Du bekommst 350€ Taschengeld monatlich, zusätzlich werden dir die Fahrtkosten zur Einsatzstelle und zum Seminarzentrum erstattet. Außerdem erhalten deine Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres weiterhin Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Das kommt auf deine Einsatzstelle an, sie bestimmt, welche Kleidung du während deiner Arbeit tragen musst. Wenn du Arbeitskleidung tragen musst wird diese natürlich von deiner Einsatzstelle zur Verfügung gestellt. Genaueres ist in deiner Vereinbarung festgelegt.

Normalerweise haben Jugendliche im FSJ 30 Tage Urlaub – die genaue Anzahl deiner Urlaubstage kannst du in deiner Vereinbarung nachlesen. Bitte beachte bei deiner Planung, dass du in den Seminarwochen keinen Urlaub nehmen kannst.

Welche Tätigkeiten für FSJler*innen erlaubt sind und welche nicht ist klar im FSJ-Handbuch definiert. Außerdem kannst du die erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten hier finden.

Ein Einsatzstellenwechsel ist prinzipiell möglich, sprich uns einfach an, dann können wir die Details gemeinsam besprechen.

Deine Einsatzstelle zählt auf dich, daher ist es wichtig sie schnellstmöglich (vor Dienstbeginn) darüber zu informieren, dass du heute nicht zum Dienst kommst. Außerdem musst du spätestens am 3. Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen. Achtung: hier gibt es Sonderregelungen im Seminar zum Beispiel musst du die AU bereits am 1. Krankheitstag einreichen.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die auf dem Arbeitsweg, auf der Arbeit oder während des Seminars passieren. Bitte suche unmittelbar einen Arzt auf und melde dort den Unfall als Arbeitsunfall. Diese Unfälle müssen unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Prinzipiell ist das kein Problem aber Nebentätigkeiten müssen deiner Einsatzstelle gemeldet und von dieser genehmigt werden.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt selbstverständlich auch für Teilnehmerinnen an einem Jugendfreiwilligendienst. Überlege dir, wann du deine Einsatzstelle und den Träger über deine Schwangerschaft informierst. Bei Fragen und Unsicherheiten kannst du jederzeit eine Seminarbegleiterin deiner Wahl kontaktieren. Auch deine Patin steht dir für ein Gespräch zur Verfügung.

Das Leitbild der Marienhaus Freiwilligendienste und auch aller anderen Marienhaus Einrichtungen kannst du hier finden.

Es gibt drei Gesetze, die für dich während deines Freiwilligen Sozialen Jahres relevant sind:

 

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) – legt bundesweit die rechtlichen Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes fest

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder, sofern du unter 18 Jahre alt bist, das

 

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSCHG) – regeln z.B. Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten.

 

Jugendschutzgesetz (JuSchG) – gilt für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und stellt sie in Öffentlichkeit und Medien unter besonderen Schutz.

Wenn du deinen Dienst vorzeitig beenden möchtest kannst du dies mit einem formlosen Schreiben an deine Einsatzstelle tun. Bitte beachte, dass ein FSJ nur nach der Dauer von 6 Monaten und nach ableisten von 15 Seminartagen anerkannt werden kann.

Dein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommst du spätestens 4 Wochen nach Ende deines Dienstes per Post außerdem bekommst du ein Zertifikat, eine Urkunde und eine Bescheinigung über dein FSJ.